Gegenstand der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
Die versicherte Kamera muß in der Police genannt werden. Die Koffer, in welcher sich die Kamera befindet, sind nur dann versichert, wenn dies extra dokumentiert wurde. Falls die Kamera einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, etwa bei der Teilnahme an einer Expedition oder bei beruflicher Verwendung, so muß dies angegeben werden und vom Versicherungunternehmen bestätigt werden.
Geltungsbereich der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
Dieser ist expliziet in der Versicherungspolice definiert. Dieser kann europa- oder weltweit sein.
Versicherungsdauer der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
in der Regel beträgt die Vertragsdauer ein Jahr. Diese verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Versicherte Gefahren der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
Versicherungsschutz besteht bei Verlust oder Beschädigung der in dem Versicherungsdokument genannten Kamera und der Zubehörtteile. Verursacht muß der Verlust oder die Beschädigung der Fotokamera werden durch Beschädigung welche gegen den Willen des Versicherungsnehmers herbeigeführt wird oder Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
Was ist nicht versichert in der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
Beschädigungen durch Kireg, Innerne Unruhen, Beschlagnahmung durch behördlichen Eingriff, Kernenergie, Vergessen, Verlieren, Bedienungsfehler, Verschmutzung durch Flugsand, innere Betriebsschäden, Verkratzen, Rost, Spritzwasser, mangelnde Verpackung oder Verladung etc..
Versicherungswert der Kameraversicherung oder Fotoapparateversicherung
Versichert ist immer der Neuwert der Kamera.
Was müssen Sie beachten?
Der Schaden muß immer schnellstmöglich dem Versicherer gemeldet werden.
Wenn Ihnen der Schaden bekannt wird, halten Sie ihn so gering wie möglich.
Schäden durch Raub, Diebstahl etc sind der Polizei zu melden
Ersatzleistung in der Kameraversicherung für Fotoapparate
Bei Beschädigung oder dem Verlust von Teilen ersetzt das Versicherungsunternehmen die Kosten um die Kamera wieder instand zu setzen. Bei Verlust oder völliger Zerstörung der Kamera wird nach einer prozentualen Staffel entschädigt, d.h. 100% im Ersten Jahr und nach dem 6. Jahr noch 30%.
Die Ersatzleistung in der Kameraversicherung für Fotoapparate ist abzüglich einer etwaigen vereinbarten Selbstbeteiligung zu verstehen.
Prämie der Kameraversicherung
Die Erstprämie ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß zu bezahlen.
|